Die Meldung muss bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde / Stadtverwaltung) vorgenommen werden.
- Bei Umzug innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung bei der früheren Gemeinde nicht mehr erforderlich; es genügt die Anmeldung innerhalb einer Woche beim Meldeamt der neuen Wohnsitzgemeinde.
- Bei Umzug ins Ausland und bei der Aufgabe einer Nebenwohnung ist eine Abmeldung erforderlich.
- Erfolgt ein Umzug innerhalb einer Gemeinde genügt die Ummeldung (gelbes Formular), Meldefrist: 1 Woche.
Personen, die der Wehrüberwachung unterliegen, müssen ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 8 Tagen dem Kreiswehrersatzamt melden.